Informationen nach § 6 Teledienstegesetz (TDG)
HEES + PETERS GmbH
Metternichstrasse 4
54292 TRIER
Telefon: +49 (0)6 51 - 2 09 07-0
Telefax: +49 (0)6 51 - 2 09 07-18
E-Mail: info(@)heesundpeters.com
Internet: www.heesundpeters.com
Persönlich haftende Gesellschafterin: Hees + Peters GmbH
Vertretungsberechtigte Geschäftsführer: Franz-Josef Michels, Elmar Blasius
Registergericht: Wittlich
Registernummer: HRB 1634
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz: DE 149 876 625
Inhaltlich Verantwortlicher gemäß § 6 MDStV: Hees und Peters GmbH
Wichtiger Hinweis:
Mit dem Urteil vom 12. Mai 1998 (AZ - 312 O 85/98 - "Haftung für Links") hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass der Webmaster durch die Ausbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite ggf. mitzuverantworten hat.
Dies kann, so das Landgericht Hamburg, nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert.
Daher gilt für alle Links dieser Seite:
Wir erklären ausdrücklich, dass wir keinerlei Einfluss auf die Gestaltung und die Inhalte der gelinkten Seiten haben. Deshalb distanzieren wir uns hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller gelinkten Seiten auf dieser Seite und machen uns diese Inhalte nicht zu Eigen. Diese Erklärung gilt für alle auf unseren Seiten angezeigten Links und für alle Inhalte der Seiten, zu denen die bei uns angemeldeten Banner und Links führen. Von uns wird daher keine Haftung übernommen!!!!
Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen
1. Allgemeines
a) Lieferung, Leistungen und
Angebote erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser
Geschäftsbedingungen; sie werden durch Auftragserteilung oder Annahme
der Leistung/ Lieferung anerkannt. Entgegenstehende oder abweichende
Bedingungen des Vertragspartners, die wir nicht ausdrücklich
schriftlich anerkennen, sind für uns unverbindlich, auch wenn wir ihnen
nicht ausdrücklich widersprechen. Unsere Geschäftsbedingungen gelten
auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren
Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Bestellers die
Lieferung an den Besteller vorbehaltlos ausführen.
b) Alle
Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Besteller zwecks Ausführung
dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich
niedergelegt.
c) Der Verkäufer ist berechtigt, jederzeit Einsicht
beim Grundbuchamt zu nehmen, und zwar sowohl betreffend den Grundbesitz
der Firma, als auch den Privatbesitz der Firmeninhaber. Bei
Personengesellschaften auch betreffend den Besitz der Gesellschafter.
d)
Der Mindestauftragswert beträgt für Rechnungsgeschäfte 250,00 EUR. Bei
Unterschreitung berechnen wir einen Auftragsbearbeitungskostenanteil in
Höhe von 5,00 EUR . Alternativ bieten wir ein Kassengeschäft an.
2. Angebote
a)
Schriftliche Angebote erstellen wir ab einem Auftragswert ab 100 €.
Darunter berechnen wir Bearbeitungsgebühren in Höhe von 14,90 €. Unsere
Angebote sind max. 3 Monate freibleibend, wenn sie nicht gleich
zeitlich befristet sind; Zwischenverkauf bleibt vorbehalten.
b)
Alle Angaben wie Maße, Gewicht, Abbildungen, Beschreibungen,
Montageskizzen und Zeichnungen in Musterbüchern, Preislisten und
sonstigen Drucksachen sind nur annähernd, jedoch bestmöglich ermittelt,
aber für uns unverbindlich. Das gleiche gilt für Angaben der Werke,
Modelle und Zeichnungen. Sie bleiben unser Eigentum.
3. Auftragsbestätigung
Aufträge,
Abreden, Zusicherungen usw. unserer Betriebsangehörigen bedürfen zur
Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung.
Sonderbestellungen werden grundsätzlich von uns bestätigt.
Beanstandungen von Bestätigungen sind unverzüglich, spätestens innerhalb einer Woche, schriftlich geltend zu machen.
Bestätigte
Preise gelten nur bei der Abnahme der bestätigten Mengen. Von uns
schriftlich angebotene Verkaufpreise gelten nur dann als Festpreise,
wenn unser Angebot unverzüglich - spätestens jedoch innerhalb von zehn
Tagen - unverändert durch schriftliche Bestellung angenommen wird.
4. Lieferung
a) Allgemeines
Die
Lieferung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Kunden; ist freie
Anlieferung vereinbart, so geht die Gefahr über mit Ankunft des
Fahrzeuges vor der Lieferanschrift zu ebener Erde bzw. an der Stelle,
die mit dem Fahrzeug zumutbar erreichbar ist.
Teillieferungen sind zulässig; sie gelten als selbständige Lieferungen.
Die
Wahl des Transportweges und der Transportmittel bleibt uns vorbehalten.
Lieferung frei Baustelle oder frei Lager bedeutet Anlieferung ohne
Abladen unter der Voraussetzung einer mit schwerem Lastzug befahrbaren
Anfuhrstraße. Verlässt das Lieferfahrzeug auf Anweisung des Kunden die
befahrbare Anfuhrstrasse, so haftete dieser für auftretenden Schaden.
Das Abladen hat unverzüglich und sachgemäß durch den Kunden zu
erfolgen.
Für die Anlieferung berechnen wir, wenn keine freie
Anlieferung vereinbart ist und der Auftragswert 250 € unterschreitet
eine Frachtkostenpauschale in Höhe von 14,90 €. Wir beliefern im
Stadtumfeld bis zu 25 km 2x wöchentlich. Über 25 km 1x wöchentlich.
Schnelllieferungen außerhalb dieser Touren, werden mit 14,90 €
berechnet. Expresslieferungen (sofort/ schnellstens) werden nach
Aufwand (Blitztaxi etc.) berechnet.
b) Liefertermine und Lieferfristen
Die
Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt die rechtzeitige und
ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung des Bestellers voraus. Die
Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
Kommt
der Besteller in einen Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft
sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit
entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, ersetzt
zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.
Sofern
die Voraussetzungen des vorherigen Abschnittes vorliegen, geht die
Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen
Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Besteller über,
in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.
Wir
haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der zugrundeliegende
Kaufvertrag ein Fixgeschäft im Sinne von § 268 Abs. 2 Nr. 4 BGB oder
von § 376 HGB ist. Wir haften auch nach den gesetzlichen Bestimmungen,
sofern als Folge eines von uns zu vertretenden Lieferverzuges der
Besteller berechtigt ist geltend zu machen, daß sein Interesse an der
weiteren Vertragserfüllung in Fortfall geraten ist.
Wir haften
ferner nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Lieferverzug auf
einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen
Vertragsverletzung beruht; ein Verschulden unserer Vertreter oder
Erfüllungsgehilfen ist uns zuzurechnen. Sofern der Lieferverzug nicht
auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen Vertragsverletzung
beruht, ist unsere Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren,
typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
Wir haften auch nach
den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der von uns zu vertretende
Lieferverzug auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen
Vertragspflicht beruht; in diesem Fall ist aber die Schadenshaftung auf
den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
Im
übrigen haften wir im Falle des Lieferverzuges für jede vollendete
Woche Verzug im Rahmen einer pauschalierten Verzugsentschädigung in
Höhe von 3 % des Lieferwertes, maximal in Höhe von 15 % des
Lieferwertes.
Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Bestellers bleiben vorbehalten.
c) Verpackung
Die
Ware ist unverpackt oder branchenüblich verpackt. Ist der Käufer
Vollkaufmann wird die Verpackung zum Selbstkostenpreis berechnet.
Transport- und alle sonstigen Verpackungen nach Maßgabe der
Verpackungsordnung werden nicht zurückgenommen. Der Besteller ist
verpflichtet, für eine Entsorgung der Verpackungen auf eigene Kosten zu
sorgen, es sei denn, es ist etwas anderes vereinbart worden.
d) Transport- und Bruchversicherung
Schadensmeldungen
sind sofort bei Empfang der Ware zu erstatten und unverzüglich
schriftlich nach Art und Umfang zu bestätigen. Transportschäden und
offensichtliche Fehlmengen müssen sofort bei Eintreffen der Sendung
durch bahnamtliche Tatbestandsaufnahme oder gleichartige Beweismittel
festgestellt und auf den Begleitpapieren (Frachtbrief usw.) bescheinigt
werden. Stehen dem Käufer wegen eines festgestellten Transportschadens
Ansprüche gegen Dritte zu, sind diese auf Verlangen an uns abzutreten.
5. Mängelrügen und Mängelhaftung
a)
Ist der Liefergegenstand mangelhaft oder wird er innerhalb der
Gewährleistungsfrist durch Fabrikations- oder Materialmängel schadhaft,
liefert der Verkäufer nach seiner Wahl Ersatz oder bessert nach.
Mehrfache Nachbesserungen sind zulässig. Nur bei Fehlschlagen unserer
Bemühungen steht dem Käufer das Recht zu, eine Herabsetzung der
Vergütung oder die Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen.
b)
Bei einem Kaufvertrag mit einem Verbraucher beträgt die
Gewährleistungsfrist für alle verkauften neuen Gegenstände und Anlagen
zwei Jahre ab Ablieferung der Kaufsache. Ist der Vertragspartner
Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist für alle verkauften neuen
Gegenstände und Anlagen ein Jahr ab Ablieferung der Kaufsache. Im Falle
des Verkaufs gebrauchter Gegenstände und Anlagen beträgt die
Gewährleistungsfrist ein Jahr, wenn der Käufer Verbraucher ist, ist der
Käufer hingegen Unternehmer sind jegliche Gewährleistungsansprüche
gegen den Verwender insgesamt ausgeschlossen, es sei denn, es wurde mit
dem Käufer etwas anderes vereinbart oder der Verkäufer haftet zwingend
nach den gesetzlichen Vorschriften.
c) Offensichtliche Mängel
müssen dem Verkäufer unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von zwei
Wochen nach Lieferung schriftlich mitgeteilt werden. Die mangelhaften
Liefergegenstände sind in dem Zustand, in dem sie sich im Zeitpunkt der
Feststellung des Mangels befinden, zur Besichtigung durch den Verkäufer
bereit zu halten.
d) Der Verkäufer steht dem Käufer nach bestem
Wissen zur Erteilung von Auskunft und Rat über die Verwendung seiner
Erzeugnisse zur Verfügung. Er haftet hierfür jedoch nur dann nach
Maßgabe des nachfolgenden Absatzes, wenn hierfür ein besonderes Entgelt
vereinbart wurde.
e) Schadensersatzansprüche wegen
Pflichtverletzung, insbesondere auch vorvertraglicher Pflichten und
sonstiger Nebenpflichten, und aus unerlaubter Handlung sind sowohl
gegen den Verkäufer als auch gegen seine Erfüllungs- bzw.
Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht
vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.
f) Für Werbeaussagen der Hersteller übernehmen wir keine Haftung.
6. Rücksendungen
Von
uns gelieferte Ware wird nur in tadellosem Zustand und nach unserer
Zustimmung, bei frachtfreier Rücksendung zurückgenommen. Mitarbeiter,
z.B. im Außendienst, sind zu ungenehmigten Warenrücknahmen ausdrücklich
nicht berechtigt.
Zurückgenommene Ware wird abzüglich 10 % Kostenanteile gutgeschrieben.
Eine Rücknahme von Sonderanfertigungen oder auf Wunsch des Kunden besonders beschaffter Ware ist ausgeschlossen.
7. Zahlung
a)Zahlungsbedingungen
aa)
Unsere Rechnungen sind zahlbar innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum
abzüglich 2 % Skonto oder innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne
Abzug. Voraussetzung für einen Skonto-Abzug ist allerdings, dass bis
dahin alle früheren Rechnungen - ausgenommen Rechnungen, denen
berechtigte Einwendungen unseres Kunden entgegenstehen - beglichen
sind.
Für die Skontorechnung ist der Netto-Rechnungsbetrag nach
Abzug von Rabatten, Fracht usw. maßgeblich. Wechsel nehmen wir nur
aufgrund Vereinbarung zahlungshalber herein. Schecks werden
grundsätzlich angenommen, es sei denn, dass wir begründeten Anlass für
die Annahme haben, dass der Scheck nicht eingelöst wird. Schecks und
Wechsel werden erst nach Einlösung, Forderungsabtretungen erst nach
Zahlung gutgeschrieben. Die Forderung und ihre Fälligkeit bleiben bis
dahin unberührt. Für rechtzeitige Einlösung und Protesterhebung
übernehmen wir keine Gewähr. Wechselsteuer-, Diskont-, Protest- und
Einzugsspesen gehen zu Lasten des Kunden.
bb) Der Verkäufer ist
berechtigt, Zahlungen zunächst auf die ältere Verbindlichkeit des
Schuldners anzurechnen, wenn dieser bei Zahlung keine
Tilgungsbestimmung trifft. Hat der Schuldner außer der Hauptleistung
Zinsen und Kosten zu entrichten, so wird eine zur Tilgung der ganzen
Schuld nicht ausreichende Leistung zunächst auf die Kosten, dann auf
die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung angerechnet. Bestimmt der
Schuldner eine andere Anrechnung, so kann der Verkäufer die Annahme der
Leistung ablehnen.
cc) Aufrechnungsrechte stehen dem Käufer nur
zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten
oder von uns anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines
Zurückbehaltungsrechts insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem
gleichen Vertragsverhältnis beruht.
b) Zahlungsverzug und Kreditwürdigkeit
Es gelten die gesetzlichen Regeln betreffend den Zahlungsverzug.
Alle
Forderungen werden unabhängig von der Laufzeit etwa hereingenommener
oder gutgeschriebener Wechsel sofort fällig, wenn die
Zahlungsbedingungen nicht eingehalten oder uns Umstände bekannt werden,
die nach unserem pflichtgemäßen kaufmännischen Ermessen geeignet sind,
die Kreditwürdigkeit unseres Kunden zu mindern. Wir sind auch
berechtigt, unbeschadet weitergehender gesetzlicher Rechte, noch
ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung auszuführen und
Sicherheiten zu fordern, oder nach angemessener Nachfrist vom Vertrag
zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
c) Saldenbestätigung
Vorbehaltlich
einer gegenteiligen Äußerung innerhalb einer kalendermäßig
festzusetzenden Frist von einem Monat nach Zugang gilt der
festgestellte Saldo als genehmigt. Auf die Genehmigungsfiktion wird der
Kunde von uns besonderes hingewiesen.
8. Eigentumsvorbehalt
a)
Unsere Lieferungen erfolgen ausschließlich unter Eigentumsvorbehalt.
Das Eigentum geht erst dann auf den Kunden über, wenn dieser seine
gesamten Verbindlichkeiten aus dem Vertrag uns gegenüber erfüllt hat.
Soweit wir mit dem Besteller Bezahlung der Kaufpreisschuld aufgrund des
Scheck-Wechsel-Verfahrens vereinbaren, erstreckt sich der Vorbehalt
auch auf die Einlösung des von uns akzeptierten Wechsels durch den
Besteller und erlischt nicht durch Gutschrift des erhaltenen Schecks
bei uns.
Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum auch als Sicherung für unsere Saldoforderung.
b)
Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei
Zahlungsverzug, sind wir nach Setzung einer angemessenen Frist
berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In der Zurücknahme der
Kaufsache durch uns liegt ein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind nach
Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt, der
Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Bestellers -
abzüglich angemessener Verwertungskosten - anzurechnen.
c) Der
Besteller ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln;
insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer-
Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern.
Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, muss der
Besteller diese auf eigene Kosten rechtzeitig durchführen.
d) Die
Bearbeitung, Verarbeitung, Montage oder sonstige Verwertung von uns
gelieferter, noch in unserem Eigentum stehender Ware gilt als in
unserem Auftrag erfolgt, ohne dass für uns Verbindlichkeiten hieraus
erwachsen. Wird die von uns gelieferte Ware mit anderen Gegenständen
vermischt oder verbunden, so tritt uns der Kunde mit Wirksamwerden
dieser Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen seine Eigentums-
bzw. Miteigentumsrechte an dem vermischten Bestand oder dem neuen
Gegenstand ab und verwahrt diesen mit kaufmännischer Sorgfalt
unentgeltlich für uns.
e) Der Kunde darf die gelieferte Ware nur
im gewöhnlichen Geschäftsverkehr veräußern und mit seinem Abnehmer kein
Abtretungsverbot vereinbaren. Er ist ferner verpflichtet, seinen
Abnehmern unseren Eigentumsvorbehalt aufzuerlegen. Beeinträchtigungen
unserer Rechte, insbesondere Pfändungen, muss uns der Kunde
unverzüglich schriftlich anzeigen. Bei Pfändungen hat er uns
unverzüglich eine Abschrift des Pfändungsprotokolls und eine
eidesstattliche Versicherung zu übersenden, aus der hervorgeht, dass
unser Eigentumsvorbehalt an der gepfändeten Sache noch besteht.
f)
Mit Wirksamwerden dieser Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen
tritt der Kunde uns sämtliche Ansprüche mit allen Nebenrechten und
Sicherheiten bis zur vollständigen Tilgung aller unserer Forderungen,
die ihm aus künftigen Veräußerungen von uns gelieferter Ware gegen
seine Abnehmer entstehen, ab, und zwar in der Höhe des
Rechnungsbetrages der von uns gelieferten und vom Kunden veräußerten
Ware zuzüglich 10 %. Übersteigt der Wert der uns gegebenen Abtretungen
und Sicherungen unsere Forderungen insgesamt um mehr als 10 %, so
verpflichten wir uns, auf Verlangen des Kunden insoweit nach unserer
Wahl entsprechende Sicherheiten freizugeben.
Zur Einziehung der
abgetretenen Forderungen bleibt der Besteller auch nach der Abtretung
ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt
hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht
einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den
vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und
insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Konkurs- oder Vergleichs-
oder Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung
vorliegt. Ist aber dies der Fall, so können wir verlangen, dass der
Besteller uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner
bekanntgibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die
dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die
Abtretung mitteilt. Auch wir sind in diesem Fall berechtigt, den
Abnehmer unseres Kunden von der Abtretung zu benachrichtigen. Dies gilt
als Widerruf der Einziehungsermächtigung.
Die eingezogenen Beträge hat der Kunde gesondert aufzubewahren und unverzüglich an uns abzuführen.
9. Erfüllungsort, Gerichtsstand,
anzuwendendes Recht
a)
Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen einschließlich Scheck- und
Wechselklagen - sowie sämtliche zwischen den Parteien sich ergebende
Streitigkeiten ist, soweit der Käufer Vollkaufmann, juristische Person
des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist,
unser Geschäftssitz.
b) Sofern der Besteller Kaufmann ist, ist
unser Geschäftssitz Gerichtsstand; wir sind jedoch berechtigt, den
Besteller auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen.
c) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
10. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Sollte
eine oder mehrere Bestimmungen unserer Geschäftsbedingungen unwirksam
sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen
dieser Geschäftsbedingungen nicht berührt.